Auf Grund der Zinsentwicklung in den vergangenen Jahren und der Steigerung der Lebenserwartung der Versicherten stehen immer mehr Pensionskassen vor Finanzierungsschwierigkeiten. Sie können den hohen Garantiezins, der in der Vergangenheit kalkuliert wurde, für ihren Versichertenbestand nicht mehr aufrecht halten und stehen vor der Frage, ob sie entweder den Finanzierungsaufwand für die beteiligten Unternehmen erhöhen oder ihre Leistungen kürzen sollen.
Eine Kürzung der Leistungen kann sowohl aktive Beitragszahler als auch Rentenbezieher betreffen. Zur Frage, ob der aktuelle bzw. frühere Arbeitgeber hierdurch in eine Einstandspflicht gerät, hat das Bundesarbeitsgericht eine eindeutige Rechtsprechung für den Fall getroffen, dass es sich bei den Leistungen um Betriebliche Altersversorgung handelt und dies bestätigt. Auf Arbeitgeber, die für ihre aktuellen oder früheren Mitarbeiter Mitgliedschaften in einer Pensionskasse abgeschlossen haben und die ihre Leistungen kürzt, kann hierdurch ein beträchtlicher Finanzierungsaufwand zukommen.
Aus unserer Erfahrung heraus empfehlen wir betroffenen Arbeitgebern, möglichst frühzeitig die Auswirkungen für Ihr Unternehmen zu prüfen, um die Risiken abschätzen und quantifizieren zu können und den jeweiligen Handlungsbedarf zu ermitteln. Spätestens zum Jahresabschluss werden Wirtschaftsprüfer die Thematik aufnehmen und Versicherte werden nicht lange warten und selbst oder durch beauftragte Anwälte auf den Arbeitgeber zukommen.